Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 13. Januar 2027 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Linz am Rhein, Sitzungssaal III, Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 30.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
30.000,00 €
Versteigerungstermin
13.01.2027, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
6 K 38/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
09.06.26
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung
Gutachten (Zum Herunterladen müssen Sie angemeldet sein.)
55 Seiten 4 MB

Objektdaten

BalkonKellerGarage
Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
485 m²
Objektzustand
abbruchreif
Baujahr
1975
Verfügbarkeit
leerstehend

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus (Brandruine) und Garage bebautes Grundstück.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 09.06.2026 besichtigt. Die Bewertung beruht auf den Feststellungen vor Ort sowie ergänzend auf vorliegenden Unterlagen.

Gebäude

Das freistehende Einfamilienhaus wurde 1975 in massiver Bauweise errichtet. Es besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss, ist unterkellert und weist ein Vollgeschoss auf; das Dachgeschoss war nicht ausgebaut. Die Konstruktion umfasst Streifenfundamente, Keller- und Außenwände aus Mauerwerk, massive Decken über dem Untergeschoss sowie eine Holzbalkendecke über dem Erdgeschoss. Die Wohnnutzung war auf ein Einfamilienhaus ausgerichtet; in der Wertermittlung wurde für das Wohnhaus mit Garage eine Fläche von 200 m² angesetzt.

Ende November 2025 kam es zu einem Großbrand, der das Erdgeschoss und das Dachgeschoss erheblich beschädigte. Ein Großteil des Dachstuhls und der Dacheindeckung wurde zerstört und ist nicht mehr vorhanden. Seitdem dringt Niederschlagswasser ungehindert in das Gebäude ein, wodurch sich die verbliebene Bausubstanz fortlaufend verschlechtert.

Im Untergeschoss wurden infolge der Löschmaßnahmen erhebliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzentwicklungen festgestellt. Der bauliche Zustand ist insgesamt desolat; das Gebäude ist wirtschaftlich nicht sinnvoll weiter nutzbar. Der Sachverständige geht deshalb von einer kurzfristigen Beseitigung der baulichen Anlagen aus. Eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzbarkeit wäre nur nach Kernsanierung bzw. faktischem Wiederaufbau gegeben.

weitere Gebäude

Zur Bebauung gehört eine Garage, die im Gutachten nur im Zusammenhang mit dem Einfamilienhaus genannt wird und ebenfalls vom Brandereignis betroffen ist.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend.

Ausstattung

  • Dachform/Dachdeckung: Walmdach; ursprüngliche Eindeckung mit Betondachsteinen; Holzdach ohne Dachaufbauten; infolge des Brandes weitgehend zerstört

  • Heizung & Warmwasser: keine vorhandene bzw. nutzbare Heizungsanlage; Warmwasserversorgung entfällt

  • Elektroinstallation: ursprünglicher Stromanschluss über Dachständer

Lage

Das Objekt liegt in Hammerstein, Ortsteil Oberhammerstein, mit rund 350 Einwohnern, in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen mit ca. 12.800 Einwohnern, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz.

Es befindet sich in Ortsrandlage in einem von Wohnen, Kirche, Weinwingerten, Bundesstraße, Rhein und Bahn geprägten Umfeld. Die Wohnlage wird als gut, die Verkehrslage als gut beschrieben. Das Grundstück liegt in zweiter Reihe an einer Anliegerstraße; zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung waren geringe bis zeitweise durchschnittliche Lärmimmissionen durch Straßenverkehr, Bahn und Schifffahrt feststellbar.

Geschäfte des täglichen Bedarfs, Verbrauchermärkte, Tankstelle und eine Postfiliale sind im Ort vorhanden. Kindergärten, Grundschule und Realschule plus befinden sich in Rheinbrohl, ein Gymnasium in Linz am Rhein. Ärzte, Zahnarzt und Apotheke sind in Rheinbrohl vorhanden; Krankenhäuser befinden sich in Linz am Rhein, Koblenz und Neuwied. Der Bahnhof Rheinbrohl liegt etwa 2,5 km entfernt.

Das 485 m² große Grundstück weist eine regelmäßige Form auf und liegt in Hanglage, von der Straße ansteigend. Es ist vollständig eingefriedet, nicht grenzbebaut und nach den Angaben voll erschlossen.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.