Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
66450 Bexbach-Frankenholz

Amtsgericht Homburg:
2 K 11/25
Versteigerungstermin:
06.11.2025, 09:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
66450 Bexbach

Amtsgericht Homburg:
2 K 17/24
Versteigerungstermin:
12.11.2025, 09:30 Uhr
Einfamilienhaus mit Doppelgarage ZVG

Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Zwangsversteigerung in
66453 Gersheim-Walsheim

Amtsgericht Homburg:
3 K 28/24
Versteigerungstermin:
20.11.2025, 10:30 Uhr
Mehrfamilienhaus (Anbau im Rohbau) und Grünland/Wiese ZVG

Mehrfamilienhaus (Anbau im Rohbau) und Grünland/Wiese

Zwangsversteigerung in
66453 Gersheim - Herbitzheim

Amtsgericht Homburg:
3 K 33/23
Versteigerungstermin:
04.12.2025, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das folgende, vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Saarbrücken IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht